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Förderung der Wärmepumpe von bis zu 70 % nutzen

Eine Viessmann Wärmepumpe vor einem Wohnhaus

Wärmepumpen machen kostenfreie Umweltwärme aus der Luft, dem Boden oder dem Wasser zum Heizen nutzbar. Möglich ist das mit einem elektrischen Prozess, der vor Ort keine Schadstoffe ausstößt. Ein Grund, aus dem der Staat eine attraktive Förderung für die Wärmepumpe vergibt. Erhältlich sind Zuschüsse, Steuererleichterungen sowie Kredite. Wir erklären, welche Förderprogramme für Ihre Wärmepumpe zur Verfügung stehen, wie die Konditionen ausfallen und worauf bei der Antragstellung zu achten ist.

Das Wichtigste zur Förderung einer Wärmepumpe

Förderung für die Sanierung

Sanieren Sie ein mindestens fünf Jahre altes Haus, erhalten Sie für die Wärmepumpe eine Förderung von 30 bis 70 Prozent.

Kredit für neues Effizienzhaus

Geht es um einen Neubau, stehen Kredite mit Tilgungszuschüssen über die Effizienzhaus-Förderung zur Verfügung.

Antragstellung vor dem Start

Beantragen Sie die Förderung für Wärmepumpen vor Beginn der Maßnahme. Nachträglich bleibt ein Steuerbonus.

Attraktive Fördermittel für Luft-, Wasser- und Erdwärmepumpen

Eine Wärmepumpenheizung versorgt Sie mit Wärme für Heizung und Warmwasser. Während sich im Neubau jeder Zweite für die Technik entscheidet, kommt sie auch im Bestand immer häufiger zum Einsatz. So zum Beispiel die Viessmann Vitocal 250-A und Vitocal 252-A, die speziell für die Sanierung entwickelt wurden. Als Hausbesitzer profitieren Sie dabei nicht nur von den Vorzügen einer neuen Umweltheizung, Sie bekommen auch bis zu 70 Prozent Förderung für die Wärmepumpe ab 2024. Neben den Zuschüssen und einem Ergänzungskredit über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) stehen auch Steuerboni für Bestandsgebäude und Kredite für Neubauten zur Verfügung. Erhältlich sind: 

Übrigens:  Es gibt Ausnahmen für Opfer des Hochwassers in Bayern und Baden-Württemberg, die eine schnelle und unbürokratische Förderung ermöglichen sollen. Im Abschnitt Ausnahmen für Betroffene des Hochwassers informieren wir darüber. 

Förderung für gasbetriebe Wärmepumpen 2023 entfallen

War die Wärmepumpen-Förderung anfangs sehr breit aufgestellt, korrigierte der Staat seinen Kurs bereits 2023. Um den Verbrauch fossilen Erdgases zu reduzieren, strich er dabei alle Fördermittel für gasbetriebene Systeme. Dazu gehören auch Gaswärmepumpen, für die es seither keine finanzielle Unterstützung mehr gibt.

Nicht betroffen sind Hybridheizungen aus Gasthermen (neu oder alt) und Wärmepumpenheizungen. Für diese gibt es nach wie vor Fördermittel, auch wenn es sich um sogenannte Kompaktgeräte mit mehreren Wärmeerzeugern in einem Gehäuse handelt. Die Kosten der Gasheizung lassen sich dabei allerdings nicht anrechnen. Bei einem Kompaktgeräte mit Wärmepumpe und fossiler Komponente sind daher auch nur 65 Prozent der Kosten förderbar (pauschale Annahme/Vorgabe).

Zuschüsse für Warmwasser-Wärmepumpen nur in Kombination

Mit einer Warmwasser-Wärmepumpe wie der Vitocal 262-A nutzen Sie kostenfreie Energie der Umgebungsluft, um das Trinkwasser in einem Speicher zu erhitzen. Für diese Wärmepumpenheizungen ist eine Förderung ebenfalls möglich, allerdings nur in Verbindung mit einer anderen förderbaren Heizung. Grund dafür ist, dass der Fördergeber die Kosten der Technik ausschließlich im Rahmen von Umfeldmaßnahmen akzeptiert.

Rüsten Sanierer eine Warmwasser-Wärmepumpe nach, ohne ein förderbares Heizsystem einzubauen, bleibt ihnen zumindest der Steuerbonus für Handwerkerleistungen.

KfW-Antragsportal für nahezu alle Sanierer nutzbar

Die Heizungsförderung, die seit 2024 wieder bei der KfW beheimatet ist, ließ sich nicht sofort von allen Sanierern nutzen. Grund dafür waren notwendige Arbeiten am Antragsportal. Während zunächst nur Eigentümer von selbst­genutzten Ein­familien­häusern die Mittel beantragen konnten, dürfen inzwischen nahezu alle Antragsberechtigten Anträge stellen. Dazu gehören:

  • Privat­personen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von be­stehenden und selbst­bewohnten (Haupt- bzw. alleiniger Wohn­sitz) oder von ver­mieteten bzw. nicht selbst­genutzten Ein­familien­häusern in Deutsch­land sind.
  • Privat­personen, die Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer von be­stehenden Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit) sind
  • Privat­personen, die Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer von Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften in Deutsch­land sind, sofern Maß­nahmen am Sondereigentum um­gesetzt werden
  • Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaften (WEG) in Deutsch­land, sofern Maß­nahmen am Gemeinschaftseigentum um­gesetzt werden

Einzige Ausnahme bleiben Kommunen, für die die Antragstellung aller Voraussicht nach ab November 2024 freigeschaltet wird.

Auszahlung der Förderung seit Oktober 2024 möglich

Mit der Freigabe des Portals zum Erstellen der Bestätigung nach Durchführung (BnD) für Fachhandwerker können private Einfamilienhausbesitzer seit 30. September 2024 alle Nachweise einreichen, um die Förderung ausgezahlt zu bekommen. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) müssen damit noch etwas warten. Diese werden Nachweise erst ab November 2024 bzw. Februar 2025 (WEG mit Maßnahmen am Sondereigentum) einreichen können. 

Ausnahmen für Betroffene des Hochwassers in Bayern und Baden-Württemberg

Auch im Jahr 2024 haben anhaltende starke Regenfälle in vielen Teilen Deutschlands für Chaos und Zerstörung gesorgt. Binnen kürzester Zeit stiegen die Pegel von Seen sowie Flüssen an und ganze Ortschaften wurden vom Wasser überschwemmt. Um den Wiederaufbau zu unterstützen und den Betroffenen finanziell zu helfen, veranlasste die Regierung einige Ausnahmen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Diese gelten auch für die Förderung einer Wärmepumpe und beinhalten folgende Punkte: 

  • Wiederantrag: Ein Wiederantrag ist für Hochwasseropfer auch dann möglich, wenn die Mindestnutzungsdauer einer bereits geförderten Heizung bislang nicht vorüber ist. 
  • Klima-Geschwindigkeitsbonus: Den attraktiven Bonus zur Förderung der Wärmepumpe gibt es für Betroffene des Hochwassers von 2024 auch dann, wenn die bestehende Heizung nicht mehr läuft. Eigentümer müssen allerdings erklären, dass die Anlage vor dem Hochwasser funktionstüchtig war.
  • Kumulierungsgrenze: Die Kumulierungsgrenze bei der Kombination verschiedener Förderangebote wird auf 100 Prozent erhöht.

BEG-Förderung der Wärmepumpe für Sanierung und Neubau nutzen 

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) steht Ihnen als Sanierer und Bauherr zur Verfügung. Im Bestand erhalten Sie 30 bis 70 Prozent Förderung als Zuschuss über den BEG-Programmteil Einzelmaßnahmen. Anrechenbar sind dabei Kosten von bis zu 30.000 Euro - einmalig für die erste Wohneinheit. Bei größeren Wohngebäuden steigen die förderbaren Ausgaben für die zweite bis sechste Wohneinheit um 15.000 Euro pro Wohneinheit und für jede weitere Wohnung um je 8.000 Euro. In Nichtwohngebäuden gibt es ebenfalls eine Staffelung, die sich an der beheizten Gebäudefläche orientiert. 

Neu bei der Förderung der Wärmepumpe ab 2024 ist ein Ergänzungskredit. Dieser ist mit günstigen Konditionen ausgestattet und für jeden Sanierer erhältlich. Insgesamt gibt es auf diese Weise noch einmal bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit oder 500 Euro pro Gebäudenutzfläche im Nichtwohnbau. Selbstnutzende Wohneigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 Euro profitieren dabei von einem Extra-Zinsvorteil.

Wichtig zu wissen: Konnten 2023 auch Mieter, Pächter und andere Sanierer die Wärmepumpenförderung beantragen, steht diese 2024 nur noch den Eigentümern der Immobilien zur Verfügung.

30 Prozent Basisförderung für effiziente Wärmepumpen

Über die neue KfW-Förderung für Wärmepumpen erhalten Sie 2024 einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Dieser entspricht der Basisförderung, die sich mit folgenden Bonusangeboten kombinieren lässt:

  • Wärmepumpen-Bonus
  • Klimageschwindigkeits-Bonus
  • Einkommensbonus

Wärmepumpen-Bonus für Erdreich, Grundwasser und natürliche Kältemittel

Setzen Sie auf das Erdreich oder das Grundwasser als Wärmequelle, steigt die Förderung der Wärmepumpe 2024 um fünf Prozentpunkte an. Möglich ist das durch den sogenannten Wärmepumpen-Bonus, den es auch für den Einsatz natürlicher Kältemittel gibt.  Zu diesen zählen:

  • R290 – Propan
  • R600a – Isobutan
  • R1270 – Propen
  • R717 – Ammoniak
  • R718 – Wasser
  • R744 – Kohlendioxid

Wichtig: Den Bonus gibt es immer nur einmal. Wer also eine Erdwärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel betreibt, profitiert von einem Förderplus von fünf Prozent. Gleiches gilt für Hausbesitzer, die eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel bestellen. 

Das Bild zeigt eine Vitocal Außeneinheit vor einem Haus als Symbol für die Förderung der Wärmepumpe

20 Prozent Extra-Förderung mit dem Klima-Geschwindigkeits-Bonus

Von einer höheren Förderrate profitieren alle selbstnutzenden Wohneigentümer, die eine funktionstüchtige Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzen und zukünftig auf das Heizen mit fossilen Energieträgern verzichten. Voraussetzung ist der Austausch einer Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung. Darüber hinaus gibt es den Bonus auch, wenn Sanierer eine mindestens 20 Jahre alte Gasetagen- oder Biomasseheizung ersetzen. Ob für die alte Heizung eine Austauschpflicht besteht, spielt keine Rolle.

Wichtig zu wissen: Vermietern steht der Bonus nicht zur Verfügung. Wer ein Mehrfamilienhaus besitzt und nur eine Wohneinheit selbst nutzt, kann die Extraförderung anteilig für die förderbaren Kosten der ersten Wohneinheit in Anspruch nehmen. 

30 Prozent Extraförderung mit dem Einkommensbonus

Selbstnutzende Wohneigentümer profitieren seit 2024 nicht nur vom Klimageschwindigkeitsbonus. Liegt ihr Haushaltsjahreseinkommen bei maximal 40.000 Euro, können sie auch den Einkommensbonus für sich nutzen. Diesen gibt es in Höhe von 30 Prozent, wodurch die Wärmepumpenförderung auf bis zu 70 Prozent ansteigt. Dieser Betrag entspricht der vom Staat festgelegten Obergrenze. Wer diese ausreizt, erhält Zuschüsse von bis zu 21.000 Euro. 

Auch hier gilt: Vermietern steht der Bonus nicht zur Verfügung. Wer ein Mehrfamilienhaus besitzt und nur eine Wohneinheit selbst nutzt, kann die Extraförderung jedoch anteilig für die förderbaren Kosten der ersten Wohneinheit in Anspruch nehmen. 

Förderung der Wärmepumpe – Hybrid-Heizsystem

Eine Viessmann Wärmepumpe kann auch sehr gut im hybriden System (Kombination von mindestens zwei Anlagen) zum Einsatz kommen. Das erhöht im Neubau in der Regel nicht nur den Grad der Energieautarkie, sondern kann vor allem in bestehenden Gebäuden bei Spitzenlasten mehr Sicherheit bieten. Dabei wird die Wärmepumpe häufig mit einer Solarthermie oder einer Biomasseanlage kombiniert. Für die Förderung gilt dabei: Für jeden Wärmeerzeuger ist ein separater Antrag zu stellen. Die Hybridheizung als solche hat kein eigenes Förderprogramm erhalten. 

Kombinieren Sie die Wärmepumpenheizung stattdessen mit Gas oder Öl, erhalten Sie Zuschüsse allein für die Wärmepumpe. Kosten für andere Heizgeräte lassen sich dann nicht mehr anrechnen. Bei kompakten Hybridheizungen, die Wärmepumpen und Gas- oder Ölheizungen in einem Gerät kombinieren, fördert der Staat nur 65 Prozent der Gerätekosten.

Geringere KfW-Förderung der Wärmepumpe für effizienten Neubau

Entscheiden Sie sich im Neubau für eine Wärmepumpenheizung, bekommen Sie die Förderung der BEG ebenfalls von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Erhältlich sind zinsgünstige Darlehen, wenn Sie ein Gebäude nach Effizienzhausstandard 40 oder besser erstellen. Die staatliche Förderung für Wärmepumpen wird bei den Kosten des Neubaus berücksichtigt.

Förderantrag für die Wärmepumpe vor Beginn der Maßnahme stellen

Die Förderung der Wärmepumpe gibt es seit 2024 wieder bei der KfW, wenn Sie die Mittel rechtzeitig beantragen. Wie das im Detail funktioniert, zeigt die folgende Übersicht: 

  1. Sie lassen die Anlage planen, vergleichen Angebote und wählen einen Handwerker aus. Mit diesem schließen Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag. Die Besonderheit: Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten und darf damit nur in Kraft treten, wenn Sie eine Förderzusage erhalten. Außerdem muss im Vertrag ein Ausführungsdatum im Bewilligungszeitraum vereinbart werden. Letzterer beginnt ab dem Erhalt des Zuwendungsbescheids und endet 36 Monate später.
  2. Im nächsten Schritt lassen Sie sich von Ihrem Fachhandwerker oder Ihrem Energieberater eine Bestätigung zum Antrag (BzA) mit zugehöriger Kennnummer erstellen. Mit dieser beantragen Sie die Förderung der Wärmepumpe online im Portal "Meine KfW". Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, von dem Sie nur eine Wohnung selbst bewohnen, stellen Sie außerdem einen Zusatzantrag für den Geschwindifkeits- und/oder den Einkommensbonus.
  3. Benötigen Sie einen Ergänzungskredit, können Sie diesen nach Erhalt des Zuwendungsbescheids der Zuschuss-Förderung über einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl beantragen. 
  4. Nun können Sie die Maßnahme umsetzen. Dafür haben Sie 36 Monate Zeit. Aber Achtung: Der Bewilligungszeitraum kann nicht verlängert werden.
  5. Nach dem Abschluss aller Arbeiten bekommen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) von Ihrem Fachhandwerker oder Ihrem Energieberater. Diese reichen Sie zusammen mit den entsprechenden Nachweisen über das Portal "Meine KfW" ein und bekommen die Förderung der Wärmepumpe ausgezahlt (positiver Prüfbescheid vorausgesetzt). 

In der Anfangszeit ist die nachträgliche Antragstellung erlaubt

Für alle Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen wurden, gilt eine Übergangsregelung. In diesem Fall können Sie sofort mit dem Heizungstausch beginnen, wenn Sie die Antragsunterlagen bis zum 30. November 2024 nachreichen.

Da Sie auf diese Weise erst nach erfolgter Maßnahme erfahren, ob Sie Fördermittel erhalten, lohnt es sich unter Umständen, auf die Freigabe des neuen KfW-Portals zu warten, wenn Ihnen dieses noch nicht zur Verfügung steht. 

Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig über die Versicherung der Wärmepumpe. Mitunter lohnt sich bei Luftwärmepumpen eine separate Versicherung der Außeneinheit. 

Steuerbonus für Sanierung oder Lohnkosten als Alternative im Bestand 

Eine Alternative zur BEG ist der Steuerbonus für die Sanierung. Diesen erhalten Sie in Höhe von 20 Prozent der anfallenden Kosten für Maßnahmen in einem mindestens zehn Jahre alten und selbst genutzten Haus. Verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren können Sie auf diese Weise Sanierungskosten von bis zu 40.000 Euro von Ihrer Einkommensteuer absetzen. Möglich ist das nachträglich über Ihre Einkommensteuererklärung mit einer Fachunternehmererklärung. Beachten Sie, dass die technischen Voraussetzungen hier ebenso hoch sind wie für die Förderung der Wärmepumpe über die KfW. 

Hinweis: Von der vollen steuerlichen Wärmepumpenförderung profitieren Sie nur, wenn Ihre Einkommenssteuerlast hoch genug ist.

Steuerliche Förderung für Hybridheizungen mit Gasbrennwert nur noch für 2022

Wie oben ausgeführt, erhalten Sie die Förderung für Hybrid-Kompaktgeräte, welche die Wärmepumpentechnik mit einer Gasbrennwertheizung kombinieren. Anrechenbar sind dann allerdings nur noch 65 Prozent der Gerätekosten. 

Anders verhält es sich bei der steuerlichen Förderung für den Veranlagungszeitraum 2022 - hier ließen sich die gesamten Kosten anrechnen. Zukünftig ist dies ebenfalls nicht mehr möglich. 

Ohne technische Mindestanforderungen vom Handwerkerbonus profitieren

Halten Sie die technischen Mindestanforderungen nicht ein, bleibt der Steuerbonus für Handwerkerleistungen als Alternative. Mit diesem können Sie jedes Jahr 20 Prozent der angefallenen Lohnkosten für Handwerker steuerlich geltend machen. Maximal lassen sich 6.000 Euro anrechnen, was zu einer Förderhöchstsumme von 1.200 Euro führt. Voraussetzung ist, dass es sich um Sanierungs-, Renovierungs- oder Erhaltungsarbeiten in einer selbst genutzten Immobilie handelt. Die Beantragung erfolgt genau wie beim Steuerbonus für die Sanierung nachträglich über Ihre Einkommenssteuererklärung. Als Nachweis sind Rechnungen mit ausgewiesenen Lohnkosten und Überweisungsbelege vorzulegen.

Technische Mindestanforderungen zur Förderung einer Wärmepumpe 

Möchten Sie für Ihre Viessmann Wärmepumpe eine Förderung beantragen, sind technische Mindestanforderungen zu erfüllen. So benötigen Sie beispielsweise separate Strom- und Wärmemengenzähler, welche bei Viessmann Geräten bereits beinhaltet sind. Welche Voraussetzungen außerdem gelten, zeigt die folgende Übersicht:

  • Einsatz von natürlichem oder synthetischem Kältemittel mit geringem Treibhauspotenzial (GWP oder Global Warming Potential) empfohlen (durch Wärmepumpen-Bonus besonders attraktiv)
  • Jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ƞs oder ETAs) für Wasserheizungen ( 145 % für Wärmequelle Luft bei 35 °C Vorlauftemperatur; 180 % für Wärmequelle Sole oder Wasser bei 35 °C Vorlauftemperatur; 125 % für Wärmequelle Luft bei 55 °C Vorlauftemperatur; 140 % für Wärmequelle Sole oder Wasser bei 55 °C Vorlauftemperatur)
  • Jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ƞs oder ETAs) für Luftheizungen (181 % bei bis zu 12 kW Heizleistung und 150 % bei über 12 kW Heizleistung)
  • SG-Ready Wärmepumpenheizungen für netzdienlichen Betrieb empfohlen (ab 2025 Pflicht)
  • bei Sondenbohrungen: DVGW W120-2  zertifizierte Bohrfirmen und verschuldensunabhängige Versicherung der Bohrung
  • Hydraulischer Abgleich der gesamten Heizungsanlage

Heizgeräte und Split-Klimageräte, die diese Vorgaben erfüllen, finden Sie in der Liste für förderfähige Wärmepumpen.

Weitere anrechenbare Kosten

Möchten Sie eine Förderung für Ihre Wärmepumpe beantragen, erhalten Sie die finanzielle Unterstützung nicht nur für die Heizung. Auch die Kosten zahlreicher Umfeldmaßnahmen lassen sich zusätzlich fördern. Dazu gehören Arbeiten am Technikraum genauso wie Optimierungsmaßnahmen an der bestehenden Heizung. So zum Beispiel der hydraulische Abgleich, das Dämmen von Rohrleitungen oder der Einbau neuer Heizkörper sowie Fußbodenflächen. Einen Überblick gibt das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen. Wollen Sie den Steuerbonus für die Sanierung für sich nutzen, finden Sie weitere Informationen über die Webseite des Bundesministeriums der Finanzen.